E-Lastenrad

Das E-Lastenrad des Green Office

Sie möchten etwas transportieren? Dann nutzen Sie unser E‑Lastenrad!

Der Verleih erfolgt kostenlos an Angehörige der FAU (Studierende und Beschäftigte), damit sie bequem Dinge von A nach B fahren können. In der Transportbox können größere Gegenstände, wie z.B. Rollups oder Getränkekästen, mit bis zu 100 kg zugeladen werden.

FAU-Angehörige
Studierende und Beschäftigte
kostenlos
für dienstliche Zwecke
Transportbox
Zuladung 100 kg, Grundfläche 87×70 cm
Größere Gegenstände
z.B. Rollups, Getränkekästen

Buchung & Kontakt

Die Verfügbarkeiten des Lastenrads können über den Kalender im folgenden Dropdown eingesehen werden – für freie Tage kann über das Buchungsformular eine Anfrage gestellt werden. Wir melden uns per E-Mail.

Melden Sie sich möglichst früh, um sicherzustellen, dass das Lastenrad verfügbar ist und planen Sie genug Zeit ein, um sich mit dem Fahren eines Lastenrads vertraut zu machen

Nach einer kurzen Einweisung und der Schlüsselübergabe wünschen wir eine gute Fahrt!

An den mit „gebucht“ gekennzeichneten Tagen ist das Lastenrad bereits gebucht. Für freie Tage kann eine Buchungsanfrage mit einer Leihdauer von max. 7 Tagen gestellt werden.

TagMonatJahr

September 2026

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag

Im Lastenrad-Kalender ist der gewünschte Leihzeitraum verfügbar? Dann jetzt eine Buchungsanfrage stellen!

Anlage zum Leihvertrag für FAU-Lastenfahrräder: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und FAQ zur Ausleihe von Lastenfahrrädern an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

  1. Allgemein
    • 1.1 FAU-Lastenräder – was ist das?
      Die FAU-Lastenfahrräder sind elektrische Lastenfahrräder, die kostenlos von Universitätsmitgliedern der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) für dienstliche oder private Zwecke ausgeliehen werden können. Das Angebot verfolgt keine kommerziellen Zwecke und dient der Stärkung des Radverkehrs sowie der Förderung eines klimafreundlichen Transports von Gegenständen.
    • 1.2 Wer steht hinter den FAU-Lastenfahrrädern?
      Die Lastenfahrräder gehören der FAU und werden als ergänzendes Mobilitätsangebot für Universitätsmitglieder bereitgestellt. Die Verwaltung des Verleihs erfolgt durch die jeweiligen Ausleihstationen an den Standorten Erlangen und Nürnberg
    • 1.3 Haben die Lastenfahrräder einen Motor?
      Die Lastenfahrräder sind Lasten-Pedelecs und verfügen über einen Elektromotor. Alle Modelle werden durch den Elektromotor bis 25 km/h unterstützt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor ab. Die Akkus können an einer Steckdose geladen werden
  2. Buchung
    • 2.1 Wer ist mein Vertragspartner
      Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) ist Verleiherin der Lastenfahrräder. Die Nutzerin ist Entleiherin. Die Ausleihstationen handeln im Auftrag der FAU. Es wird kein Vertrag zwischen der Nutzerin und der jeweiligen Ausleihstation geschlossen.
    • 2.2 Wie viele Tage darf ich das Lastenfahrrad maximal am Stück ausleihen?
      Die Lastenfahrräder können maximal 7 Tage am Stück ausgeliehen werden. Eine Verlängerung ist nur in Absprache mit der Verleiherin und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
    • 2.3 Welche Bedingungen muss ich unbedingt beachten?
      – Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
      – Sie müssen Universitätsmitglied der FAU (Studierende oder Beschäftigte) sein.
      – Haftpflichtschäden müssen Sie selbst absichern.
      – Sie haften für alle entstandenen Schäden.
      – Die Lastenfahrräder sind mit einem Rahmenschloss sowie einem Kettenschloss und den dazugehörigen Schlüsseln ausgestattet, um diese gegen Diebstahl zu sichern. Die Entleiherin muss die sachgemäße Sicherung vornehmen. Dies muss insbesondere mit dem ausgegebenen Kettenschloss so erfolgen, dass der Rahmen des Lastenfahrrads an einem festen Gegenstand aus Metall (z. B. Laterne, Fahrradständer) angeschlossen ist.
      – Sie müssen vor Fahrtbeginn selbst Licht und Bremsen bzw. allgemein die Verkehrstauglichkeit überprüfen.
      – Sie verpflichten sich, den verkehrssicheren Zustand während der Leihzeit regelmäßig zu überprüfen.
      – Soweit ein von der Entleiherin zu vertretender Schaden eingetreten ist bzw. eine Reparatur notwendig wird, erfolgt eine Schadensabwicklung über die FAU.
      – Mit Unterzeichnung des Leihvertrages bei der Abholung wird die Buchung für beide Seiten verbindlich. Es ist nicht auszuschließen, dass das Lastenfahrrad wegen unvorhersehbarem Reparaturaufwand in Einzelfällen nicht zur Verfügung steht.
      – Die gewerbliche Nutzung sowie die Nutzung zu parteilichen oder Propagandazwecken sind ausgeschlossen.
      – Die Weitervermietung oder Weiterverleihung an Dritte ist nicht gestattet.
  3. In der Praxis
    • 3.1 Ist das Lastenfahrrad gegen Diebstahl versichert?
      Nein, das Lastenfahrrad ist nicht gegen Diebstahl versichert. Das Fahrrad ist von der Entleiherin mit dem Rahmenschloss zu sichern und zusätzlich mit dem ausgegebenen Kettenschloss an einem festen Gegenstand anzuschließen. Über Nacht soll das Fahrrad außerdem nach Möglichkeit geschützt (Innenhof, Überdachung etc.) untergestellt werden. Sollte es dennoch gestohlen werden, hat die Entleiherin den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und die FAU zu kontaktieren.
    • 3.2 Was ist, wenn ich einen Schaden am Lastenfahrrad feststelle?
      Informieren Sie die Ausleihstation über den Schaden. Falls der Schaden die Fahr- oder Verkehrstauglichkeit einschränkt, darf das Lastenfahrrad nicht weiter gefahren werden.
    • 3.3 Was ist, wenn ich einen Unfall habe?
      Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Entleiherin ein Unfallprotokoll erstellen, aus welchem sich Ort, Uhrzeit, Unfallablauf, Fahrzeugkennzeichen und beteiligte Personen mit Anschriften ergeben. Die Entleiherin ist der Verleiherin zum Ersatz jeglichen Schadens aus dem Unfall verpflichtet, soweit dieser nicht von Dritten getragen wird.
    • 3.4 Darf ich Personen auf dem Lastenfahrrad mitnehmen?
      Nein, auf den Lastenfahrrädern dürfen keine Personen mitgenommen werden. Die Transportbox ist ausschließlich für den Transport von Gegenständen vorgesehen.
    • 3.5 Muss ich die Ladung speziell sichern?
      Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann. Die maximale Zuladung beträgt 100 kg.
    • 3.6 Wo darf ich das Lastenfahrrad nutzen?
      Die Nutzung ist nur auf befestigten Wegen und nur in der Bundesrepublik Deutschland zulässig
    • 3.7 Wo darf ich mit dem Lastenfahrrad halten und parken?
      Das Lastenfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
      a) an Verkehrsampeln,
      b) an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
      c) an Straßenschildern,
      d) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,
      e) vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,
      f) wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird,
      g) abgeschlossen an Zäunen von privaten oder öffentlichen Häusern und Einrichtungen,
      h) auf Bahn- und Bussteigen des ÖPNV,
      i) auf Blindenleitsystemen,
      j) an oder vor Briefkästen,
      k) vor Toren und Türen oder in deren Schwenkbereich,
      l) in oder vor Einfahrten

      Parken und Halten von Lastenfahrrädern ist wie bei Fahrrädern auch erlaubt:
      – Auf dem Gehweg, wenn dadurch keine Fußgänger behindert werden. Das gebietet allein auch die Rücksichtnahme auf andere.
      – Am Fahrbahnrand (allerdings nicht unbeleuchtet bei Dunkelheit).
      – Auf kostenpflichtigen Parkplätzen mit Parkschein.
    • 3.8 Besondere Hinweise zum Akku
      Da der Akku bei Außentemperaturen unter 0°C Schaden nimmt, darf er bei Unterschreitung dieser Temperatur nicht außen am Fahrrad gelagert werden. Bitte beachten Sie zudem die Hausordnung der FAU, die ein Lagern von Akkus in Gebäuden nicht zulässt. Die optimale Temperatur zur Lagerung des Akkus liegt zwischen 10-20°C. Bei Außentemperaturen von über 30°C oder praller Sonneneinstrahlung soll der Akku nicht außen am Fahrrad gelagert werden.
  4. Haftung
    Die Haftungsregelungen sind im gesonderten Leihvertrag geregelt, der bei Abholung des Lastenfahrrades unterzeichnet werden muss.
  5. Kontakt und Feedback
    Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Nutzung der FAU-Lastenfahrräder per E-Mail an greenoffice@fau.de. Ihre Erfahrungen helfen uns bei der Weiterentwicklung des Projekts.
  6. Vorbehalt
    Die FAU behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder einzelnen Personen die Nutzung zu untersagen.

Lastenrad in Aktion und Erfahrungsberichte

Erste Eindrücke zum Fahren mit dem Lastenrad gewinnen Sie über unseren Kurzclip – einpacken, aufsteigen, losfahren!

Das Video zum E-Lastenrad wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie-geförderten Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die FAU gemeinsam mit Cut&Create entwickelt.

Der MSV Erlangen hat unser E-Lastenrad bereits genutzt und teilt seine positiven Erfahrungen:

„Schweiß rinnt die Stirn hinab, keuchende Atemzüge hallen durch die Abendluft – nein, wir befinden uns nichtan einem Filmset sondern mitten auf dem Lokalgruppentreffen der Hochschulgruppe Mit Sicherheit Verliebt. Und in genau dieser Situation hastete eines unserer Team Mitglieder mit dem Lastenrad des Green Office durch die Straßen Erlangens. Sowohl bei der Vorbereitung der zahlreichen Programmpunkte als auch bei der Einhaltung unseres Zeitplanes war uns das Lastenrad eine riesige Hilfe. So dynamisch, reibungslos und dazu noch umweltfreundlich hätten wir unser Wochenende garantiert nicht allein gestalten können!“

Feedback und Verbesserungsvorschläge

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Nutzung des E-Lastenrads. Ihre Erfahrungen helfen uns bei der Weiterentwicklung.

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